Tuning der Autoversicherung

Sportwagentuning liegt im Trend. Unzählige deutsche und ausländische Tuner leisten brilliante Arbeiten mit ihren Bodykits und Leistungssteigerungen. Doch wer an seinem Fahrzeug Hand anlegen lässt, sollte auch ein Auge auf seine Versicherungskonditionen legen. Wer das nach einer Veredelung versäumt, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Eine Menge Ärger und noch mehr Geld lässt sich sparen, wenn sowohl die Teile des neuen Bodykits wie auch die Leistungssteigerung des Antriebsaggregats  korrekt in die Zulassungsdokumente eingetragen werden. Fachleute raten zum “tunen” der KFZ-Police, insbesondere wenn die Motorleistung beispielsweise durch Chip-Tuning gesteigert wird.

Renommierte Tuner sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit bei Ihren Anbauteilen. Doch seitdem die Tuningbranche so richtig boomt, tummeln sich am Markt auch immer mehr Anbieter, deren billige und qualitativ minderwertigen Produkte die Käufer und andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr bringen können. Bricht etwa eine Leichtmetallfelge hoher Geschwindigkeit, kann es zu schweren Unfällen mit erheblichen Sach- und Personenschäden kommen.

Autoversicherungen haben klare Regeln in Ihrem Programm.  Fest ein- oder angebaute Tuning-Teile im Wert von bis zu 5000 Euro, die bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wurden, sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Anders verhält es sich bei nicht eintragungspflichtigem Zubehör. Mitzuführen sind hier die ABE, Bauartgenehmigung, Anbauabnahme oder ein Teilegutachten. Werden nämlich Teile verbaut, die nicht eingetragen sind, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und man verliert, sollte es zum allerschlimmsten kommen, seinen gesamten Versicherungsschutz.

Wer es wirklich genau wissen will, sollte sich mit den  Leistungen seiner Autoversicherung einmal explizit auseinandersetzen. Denn nicht nur Ansprüche aus der Kfz-Haftplicht können auf den nachlässigen Sportwagen- und Tuningfan zurückfallen.

Teures Zubehör auch in Form von Umbauten sollte man also immer seiner Versicherung melden. Im Schadensfall muß man ansonsten mit finanziellen Einbußen rechnen, wenn die Wertsteigerung in Form von Tuningmaßnahmen, wie z.B. teuren Bodykits oder Felgen, nicht versicherungstechnisch festgehalten wurde.